Mein Auto wurde gestohlen. Was muss ich nun tun?
Gestern Abend das geliebte Auto geparkt und am Morgen der Schock, das Fahrzeug ist weg! Was nun? Zunächst Ruhe bewahren und sich vergewissern, ob das Fahrzeug nicht an einer anderen Stelle steht. Ist dies nicht der Fall, wurde das Fahrzeug eventuell wie jährlich ca. 28.000 anderer Fahrzeuge deutschlandweit gestohlen (Stand 2019).
Das sind die ersten Schritte, wenn Du den Diebstahl bemerkst.
Als Erstes informierst Du die Polizei. Diese prüft, ob das Fahrzeug nicht wegen Falschparken oder mangelnder Fahrzeugsicherung abgeschleppt wurde. Verläuft die Recherche negativ, nimmt die Polizei eine Anzeige wegen Diebstahl auf und schreibt das Fahrzeug zur Fahndung aus. Hierfür sind der Fahrzeugschein (Versicherungsschein I) sowie der Personalausweis/ Pass vorzulegen.
Unverzichtbar ist, sich eine Kopie der Anzeige aushändigen zulassen. Diese Kopie ist für die Meldung bei der Versicherung sowie für die Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle unerlässlich.
Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle bedarf es zusätzlich noch des Fahrzeugbriefes und des Fahrzeugscheins.
Die Kaskoversicherung ist so schnell wie möglich, am besten vorab telefonisch, über den Diebstahl zu informieren. In der Regel hat man für die schriftliche Meldung sieben Tage Zeit, dies variiert jedoch je nach Versicherungsunternehmen.
Nach der Meldung wird Dir ein Fragebogen von der Versicherung zugestellt, der gewissenhaft und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden muss. Der ausgefüllte Fragebogen wird dann, inkl. der Anzeigenkopie, der Fahrzeugschlüssel, der Abmeldebestätigung und der originalen Fahrzeugpapiere zurückgeschickt. Hierfür bietet sich ein Einschreiben mit Rückschein an. Damit besteht ein Nachweis über den Versand der Unterlagen sowie den Erhalt bei der Versicherung.
Denke noch über zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug nach, eventuell Handy oder andere Wertsachen. Sind diese Gegenstände von einer anderen Versicherung umfasst, einer Hausratversicherung, ist auch diese über den Autodiebstahl zu informieren.
Mein finanziertes Auto wurde gestohlen
Gehört das gestohlene Fahrzeug nicht dir, sondern wird durch einen Leasingvertrag oder Kredit finanziert, muss zusätzlich noch die Leasingfirma bzw. die Bank über den Diebstahl informiert werden.
In welchem Fall hilft mir meine Versicherung?
Die große Frage bleibt, was übernimmt die Versicherung.
Hast Du zumindest eine Teilkaskoversicherung, übernimmt diese den finanziellen Schaden. Wobei der konkrete Leistungsumfang von der abgeschlossenen Versicherung abhängt. Grundsätzlich gilt, wird das Fahrzeug wiedergefunden, erhält der Eigentümer es zurück.
Wurde das Fahrzeug durch den Diebstahl beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten. Ist jedoch die Beschädigung so immens, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnen würde, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs aus.
Aber Achtung, handelt es sich bei der Beschädigung um Vandalismus, also mutwillige Beschädigung, wird dieser Schaden nur von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Im Falle, dass das Fahrzeug verschwunden bleibt, wird die Versicherung Eigentümer des gestohlenen Autos und bezahlt den Wiederbeschaffungswert aus.
Wie hoch die Summe ist, entscheidet ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger. Beachte, dass kein Recht auf freie Wahl des Gutachters existiert. Ist man nicht mit dem Gutachten einverstanden, kann aber ein sogenanntes Sachverständigenverfahren beantragt werden. Kann Dir aber eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, zum Beispiel ein unverschlossenes Fahrzeug, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden.
Kann ich mich in Zukunft besser vor einem Autodiebstahl schützen?
Man muss nicht erst Opfer eines Diebstahls geworden sein, um sich davor schützen zu wollen. Grundsätzlich sollte man es den Dieben so schwer wie möglich machen, denn Zeit ist ein wichtiger Faktor. Die ersten Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs sind immer das Abziehen des Zündschlüssels sowie das Verschließen von Fenster, Türen und Schiebedach.Gleichzeitig sollten alle Wertgegenstände aus dem Fahrzeug entfernt oder nicht sichtbar verstaut werden.
Neben diesen einfachen Methoden existieren auch elektronische Sicherheitsmaßnahmen, wie Alarmanlage oder elektronische Wegfahrsperre als Chip im Autoschlüssel. Diese können jedoch von den Dieben leicht deaktiviert werden, sodass noch weitere Sicherungsmaßnahmen empfehlenswert sind.
Die Gangschaltungssperre, die den Schalthebel blockiert, die Lenkradsperre, die das Drehen des Lenkrads erschwert, das Felgenschloss, die das Abmontiere der Räder behindert oder auch die Parkkralle sind mechanische Sicherungsvorkehrungen, die einen Diebstahl erheblich erschweren.
Ein wirksames Mittel sind auch GPS-Ortungssysteme. Die zwar den eigentlichen Diebstahl nicht verhindern können, aber ein wirksames Mittel zur Wiederauffindung des gestohlenen Fahrzeugs sind.