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Gesellschaft & Soziales
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Unternehmen Schulpsychologische BeratungsstelleFirmenlogo von Schulpsychologische Beratungsstelle
Trierer Str. 114, 66869 Kusel

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Gerhard Jensen Beratungsstellen
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Unternehmen Gerhard JensenFirmenlogo von Gerhard Jensen
Pley 15, 52146 Würselen

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AOK Rheinland Krankenkassen
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Unternehmen AOK RheinlandFirmenlogo von AOK Rheinland
Rathausstr. 24, 52146 Würselen

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Unternehmen Gewerkschaft öffentliche Dienste Transport u. VerkehrFirmenlogo von Gewerkschaft öffentliche Dienste Transport u. Verkehr
Am Heilbrunnen 50, 72766 Reutlingen

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Helmut Hein Beratungsstellen
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Unternehmen Helmut HeinFirmenlogo von Helmut Hein
Poststr. 13, 83435 Bad Reichenhall

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Karl Guhl Beratungsstellen
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Unternehmen Karl GuhlFirmenlogo von Karl Guhl
Überlinger Str. 10, 72760 Reutlingen

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Unternehmen Leitstelle für Feuerwehr und RettungsdienstFirmenlogo von Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst
Rudolf-Diesel-Str. 15, 75365 Calw

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Unternehmen Kohlscheid GerätehausFirmenlogo von Kohlscheid Gerätehaus
Ebertstr. 22, 52134 Herzogenrath

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Unternehmen Freiwillige Feuerwehr HofstättenFirmenlogo von Freiwillige Feuerwehr Hofstätten
Triftstr. 2, 76848 Wilgartswiesen

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WWM Abwasserberatung Beratungsstellen
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Unternehmen WWM AbwasserberatungFirmenlogo von WWM Abwasserberatung
Gladbacher Str. 45, 41366 Schwalmtal

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Unternehmen DAK Deutsche Angestellten- KrankenkasseFirmenlogo von DAK Deutsche Angestellten- Krankenkasse
Augustastr. 12, 46483 Wesel

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Unternehmen AOK Rheinland Die GesundheitskasseFirmenlogo von AOK Rheinland Die Gesundheitskasse
Falkstr. 35, 47058 Duisburg

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Mobile Beratung Beratungsstellen
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Unternehmen Mobile BeratungFirmenlogo von Mobile Beratung
Herchenbachstr. 5, 40470 Düsseldorf

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Unternehmen Industriegewerkschaft Bergbau,Chemie,EnergieFirmenlogo von Industriegewerkschaft Bergbau,Chemie,Energie
Philosophenweg 19, 47051 Duisburg

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Hohe Str. 70, 46483 Wesel

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Städt. Feuerwehr Feuerwehren
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An der Sandkuhle 5, 41352 Korschenbroich

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Was man zu einer ambulanten Pflege wissen muss

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, zu Hause zu leben. Die Pflegebedürftigkeit kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit von dem einen auf den anderen Tag kommen, und man ist nicht mehr in der Lage, seinen Alltag ohne Hilfe zu meistern. Manchmal ist dies nur ein vorübergehender Zustand, beispielsweise nach einer Operation, aber in vielen Fällen ist eine dauerhafte Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig.

 

Unterstützung für Senioren

Mit zunehmendem Alter können ältere Menschen immer öfter ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen. Die erwachsenen Kinder wohnen oft weit weg, und auch bei den Nachbarn läuft die Hilfe nicht mehr reibungslos. Selbst einfache Dinge wie Einkaufen oder die Körperpflege fallen dem betagten Menschen immer schwerer, chronische oder altersbedingte körperliche oder geistige Krankheiten tun ihr Übriges. In solchen Fällen unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres Alltags.

 

Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der häuslichen Pflege. Zum einen setzt sich die Betreuung aus der Versorgung durch Angehörige und dem Pflegedienst zusammen Dann wird der Angehörige stundenweise von einem Pfleger oder einer Pflegerin entlastet. Die andere Möglichkeit, die oft bei höheren Pflegegraden in Frage kommt, ist die komplette Betreuung durch den Pflegedienst.

 

Leistungen des Pflegedienstes

-        Medizinische Behandlungspflege: Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen etc.

-        Grundpflege: Hilfe bei der Ernährung, Mobilität, Körperpflege, Lagerung, Training von Fähigkeiten etc.

-        Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung

-        Seniorenbetreuung: Spaziergänge, Begleitung beispielsweise zu Kulturveranstaltungen Beschäftigung

-        Beratung: Pflegekurse für Angehörige, Anwesenheit beim Besuch eines Gutachters, Beratung zu Pflegestufen

-        Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche bei pflegenden Angehörigen

-        Verhinderungspflege

-        Tages- und Nachtpflege

-        Kosten für ambulante Pflegeleistungen

 

Gesetzlich Versicherte, die in die Pflegeversicherung einzahlen, haben im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen Rechtsanspruch Pflegedienstleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für ambulante Pflegeleistungen, pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegegeld.

 

Wie hoch die Kosten genau sind, lässt sich pauschal nicht abschätzen, denn jeder Pflegebedürftige benötigt unterschiedliche Dienstleistungen. Bei gesetzlich Versicherten stellt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Bedürftigkeit und somit den Anspruch auf Leistungen fest, bei privat Versicherten erledigt dies der Gutachter von MEDICPROOF. Bei der Einstufung in Pflegegrade, die am 01. Januar 2017 die bis dahin geltenden Pflegestufen ablösten, urteilen die Gutachter nachfolgenden Kriterien:

 

-        Mobilität

-        Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

-        Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

-        Selbstversorgung

-        Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

-        Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem Punktesystem. Bei dem der Gutachter für jede Tätigkeit, für die Hilfe benötigt wird, Punkte. Anfang der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgestellt, der darüber entscheidet, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

 

Sind pflegende Angehörige versichert?

Wer aufgrund der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen seinen Beruf weniger als 30 Wochenstunden ausüben kann, ist automatisch renten- und unfallversichert.

 

Der Pflegevertrag

Die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Pflegedienstleister und dem Pflegebedürftigen basiert auf dem Pflegevertrag, der Leistungen, Kosten, Haftungsbedingungen sowie Regelungen zur Kündigung beinhalten sollte. Auf diese Punkte sollte man achten:

 

-        Pflegevertrag in schriftlicher Form aushändigen lassen

-        Vereinbarte Leistungen und Kosten müssen enthalten sein

-        Der Pflegebedürftige kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen

-        Lange Fristen bei Kündigung seitens des Dienstleisters

-        Der Pflegedienstleister haftet bei Personenschäden und Verlust des Wohnungsschlüssels

-        Der Vertrag ruht bei längerer Abwesenheit

-        Was es sonst noch zu beachten gibt

 

Die Pflegekräfte müssen jede ausgeübte Tätigkeit dokumentieren. Diese Dokumente müssen zur Angleichung in der Wohnung des Patienten aufbewahrt werden. Leistungsnachweise zur Abrechnung mit der Pflegekasse sollten vom Pflegebedürftigen oder einem Angehörigen vor der Unterzeichnung genau überprüft werden. Auch ist darauf zu achten, dass der Pflegevertrag keine Regelungen zu Voraus- oder Abschlagszahlungen enthält.

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