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Gesellschaft & Soziales
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Unternehmen Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste ppa GmbHFirmenlogo von Bayerische Beamtenkrankenkasse Versicherungsdienste ppa GmbH
Fünfkirchener Weg 3, 67346 Speyer

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Unternehmen Industriegewerkschaft Medien Bezirk PfalzFirmenlogo von Industriegewerkschaft Medien Bezirk Pfalz
Gutenbergstr. 11, 67346 Speyer

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Unternehmen Deutscher GewerkschaftsbundFirmenlogo von Deutscher Gewerkschaftsbund
Gutenbergstr. 11, 67346 Speyer

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Techniker Krankenkasse Krankenkassen
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Am Neuen Rheinhafen 10, 67346 Speyer

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Zeppelinstr. 6, 67346 Speyer

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ReIntra GmbH Beratungsstellen
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Dieselstr. 11, 85774 Unterföhring

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Steuerbüro Hörkens Buchführung / Buchhaltung, Steuerberatungen
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Unternehmen Steuerbüro HörkensFirmenlogo von Steuerbüro Hörkens
Oberstraße 11, 41066 Mönchengladbach

Das Steuerbüro Hörkens in Mönchengladbach steht für professionelle und umfassende Beratung in allen ...

Günther Schmalzriedt Beratungsstellen
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Unternehmen Günther SchmalzriedtFirmenlogo von Günther Schmalzriedt
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Unternehmen AOK- Die GesundheitskasseFirmenlogo von AOK- Die Gesundheitskasse
Walldürner Str. 5, 74722 Buchen

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Feuerwehr Feuerwehren
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Ludwig-Herrmann-Str. 2, 97299 Zell

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Unternehmen Feuerwehrförderverein Cleebronn e.V.Firmenlogo von Feuerwehrförderverein Cleebronn e.V.
Lindenstr. 5, 74389 Cleebronn

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AOK Main-Tauber-Kreis Krankenkassen
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Josef-Schmitt-Str. 27, 97922 Lauda-Königshofen

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Was man zu einer ambulanten Pflege wissen muss

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, zu Hause zu leben. Die Pflegebedürftigkeit kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit von dem einen auf den anderen Tag kommen, und man ist nicht mehr in der Lage, seinen Alltag ohne Hilfe zu meistern. Manchmal ist dies nur ein vorübergehender Zustand, beispielsweise nach einer Operation, aber in vielen Fällen ist eine dauerhafte Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig.

 

Unterstützung für Senioren

Mit zunehmendem Alter können ältere Menschen immer öfter ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen. Die erwachsenen Kinder wohnen oft weit weg, und auch bei den Nachbarn läuft die Hilfe nicht mehr reibungslos. Selbst einfache Dinge wie Einkaufen oder die Körperpflege fallen dem betagten Menschen immer schwerer, chronische oder altersbedingte körperliche oder geistige Krankheiten tun ihr Übriges. In solchen Fällen unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres Alltags.

 

Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der häuslichen Pflege. Zum einen setzt sich die Betreuung aus der Versorgung durch Angehörige und dem Pflegedienst zusammen Dann wird der Angehörige stundenweise von einem Pfleger oder einer Pflegerin entlastet. Die andere Möglichkeit, die oft bei höheren Pflegegraden in Frage kommt, ist die komplette Betreuung durch den Pflegedienst.

 

Leistungen des Pflegedienstes

-        Medizinische Behandlungspflege: Verbandwechsel, Medikamentengabe, Injektionen etc.

-        Grundpflege: Hilfe bei der Ernährung, Mobilität, Körperpflege, Lagerung, Training von Fähigkeiten etc.

-        Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung

-        Seniorenbetreuung: Spaziergänge, Begleitung beispielsweise zu Kulturveranstaltungen Beschäftigung

-        Beratung: Pflegekurse für Angehörige, Anwesenheit beim Besuch eines Gutachters, Beratung zu Pflegestufen

-        Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche bei pflegenden Angehörigen

-        Verhinderungspflege

-        Tages- und Nachtpflege

-        Kosten für ambulante Pflegeleistungen

 

Gesetzlich Versicherte, die in die Pflegeversicherung einzahlen, haben im Falle einer Pflegebedürftigkeit einen Rechtsanspruch Pflegedienstleistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten für ambulante Pflegeleistungen, pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegegeld.

 

Wie hoch die Kosten genau sind, lässt sich pauschal nicht abschätzen, denn jeder Pflegebedürftige benötigt unterschiedliche Dienstleistungen. Bei gesetzlich Versicherten stellt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Bedürftigkeit und somit den Anspruch auf Leistungen fest, bei privat Versicherten erledigt dies der Gutachter von MEDICPROOF. Bei der Einstufung in Pflegegrade, die am 01. Januar 2017 die bis dahin geltenden Pflegestufen ablösten, urteilen die Gutachter nachfolgenden Kriterien:

 

-        Mobilität

-        Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

-        Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

-        Selbstversorgung

-        Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen

-        Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

 

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem Punktesystem. Bei dem der Gutachter für jede Tätigkeit, für die Hilfe benötigt wird, Punkte. Anfang der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgestellt, der darüber entscheidet, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

 

Sind pflegende Angehörige versichert?

Wer aufgrund der Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen seinen Beruf weniger als 30 Wochenstunden ausüben kann, ist automatisch renten- und unfallversichert.

 

Der Pflegevertrag

Die Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten Pflegedienstleister und dem Pflegebedürftigen basiert auf dem Pflegevertrag, der Leistungen, Kosten, Haftungsbedingungen sowie Regelungen zur Kündigung beinhalten sollte. Auf diese Punkte sollte man achten:

 

-        Pflegevertrag in schriftlicher Form aushändigen lassen

-        Vereinbarte Leistungen und Kosten müssen enthalten sein

-        Der Pflegebedürftige kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen

-        Lange Fristen bei Kündigung seitens des Dienstleisters

-        Der Pflegedienstleister haftet bei Personenschäden und Verlust des Wohnungsschlüssels

-        Der Vertrag ruht bei längerer Abwesenheit

-        Was es sonst noch zu beachten gibt

 

Die Pflegekräfte müssen jede ausgeübte Tätigkeit dokumentieren. Diese Dokumente müssen zur Angleichung in der Wohnung des Patienten aufbewahrt werden. Leistungsnachweise zur Abrechnung mit der Pflegekasse sollten vom Pflegebedürftigen oder einem Angehörigen vor der Unterzeichnung genau überprüft werden. Auch ist darauf zu achten, dass der Pflegevertrag keine Regelungen zu Voraus- oder Abschlagszahlungen enthält.

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